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Modelo 720 in Spanien: Die Meldung von Auslandsvermögen, die jeder Expat kennen sollte

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Wenn Sie nach Spanien gezogen sind und in Ihrer Heimat noch ein Bankkonto, eine Immobilie oder ein Wertpapierdepot besitzen, sollten Sie ein Formular kennen: das Modelo 720. Es handelt sich um eine reine Informationsmeldung und nicht um eine Steuer, dennoch zählt sie zu den am meisten gefürchteten Pflichten im spanischen Steuerrecht. Hier erfahren Sie, was sich dahinter verbirgt, wer die Meldung abgeben muss und was sich in den letzten Jahren geändert hat.

Was ist das Modelo 720 und wer muss es abgeben?

Das Modelo 720 ist die „Meldung über im Ausland befindliche Vermögenswerte und Rechte“. Sie wird bei der AEAT (Agencia Estatal de Administración Tributaria), der spanischen Steuerbehörde, eingereicht. Ziel ist es, den Behörden mitzuteilen, was in Spanien steuerlich ansässige Personen außerhalb Spaniens besitzen. Allein die Meldung eines Vermögenswerts bedeutet nicht, dass darauf Steuern anfallen.

Die Pflicht trifft in Spanien steuerlich Ansässige. In der Regel gelten Sie als steuerlich ansässig, wenn Sie sich mehr als 183 Tage im Jahr im Land aufhalten oder wenn sich hier der Mittelpunkt Ihrer wirtschaftlichen Interessen befindet. Viele Expats werden unbemerkt steuerlich ansässig, und damit entsteht die Pflicht, das weltweite Vermögen zu melden. Auch in Spanien ansässige Gesellschaften und sonstige Einheiten sind erfasst. Wenn Sie eine NIE (Número de Identidad de Extranjero, die Ausländer-Identifikationsnummer, die für alle steuerlichen Angelegenheiten verwendet wird) besitzen, aber nicht steuerlich ansässig sind, gilt das Modelo 720 für Sie nicht.

Was zu melden ist und die 50.000-€-Schwelle

Das Auslandsvermögen wird in drei getrennte „Blöcke“ eingeteilt:

  • Bankkonten bei Instituten im Ausland, bei denen Sie Inhaber, Begünstigter oder Verfügungsberechtigter sind.
  • Wertpapiere, Rechte, Versicherungen und Renten: Aktien, Fonds, Anleihen, Lebensversicherungen und Leibrenten bei ausländischen Instituten.
  • Immobilien und Rechte an Immobilien im Ausland, etwa eine Wohnung, ein Grundstück oder ein Timesharing-Anteil.

Entscheidend ist: Die Schwelle von 50.000 € gilt für jeden Block einzeln, nicht für Ihr Gesamtvermögen. Übersteigt der Gesamtwert eines Blocks 50.000 €, muss dieser Block gemeldet werden. Sie können also für Ihre Auslandsimmobilie meldepflichtig sein, für Ihre Bankkonten aber nicht. Maßgeblich ist grundsätzlich der Wert zum 31. Dezember; bei Bankkonten spielt zusätzlich der Durchschnittssaldo des letzten Quartals eine Rolle. Prüfen Sie daher stets, welcher Wert für den jeweiligen Vermögenswert gilt.

Nach der ersten Meldung müssen Sie in späteren Jahren nur dann erneut melden, wenn der Wert eines Blocks gegenüber der letzten Meldung um mehr als 20.000 € gestiegen ist oder wenn Sie zuvor gemeldete Vermögenswerte verkauft oder aufgelöst haben. Ändert sich nichts Wesentliches, besteht keine erneute Meldepflicht.

Frist und Sanktionen nach dem EuGH-Urteil

Das Modelo 720 wird elektronisch zwischen dem 1. Januar und dem 31. März des Folgejahres eingereicht. Eine Meldung für das Steuerjahr 2026 erfolgt also im ersten Quartal 2027. Für die Einreichung benötigen Sie ein elektronisches Zertifikat, eine digitale Identität oder einen vergleichbaren sicheren Zugang zur Online-Zweigstelle der AEAT.

Das Sanktionssystem war früher berüchtigt streng. Bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe drohten feste Bußgelder pro Datensatz, und nicht gemeldete Vermögenswerte konnten als ungerechtfertigter Vermögenszuwachs ohne Verjährung und mit Zuschlägen von bis zu 150 % besteuert werden. Im Januar 2022 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union, dass dieses System unverhältnismäßig ist und gegen den freien Kapitalverkehr innerhalb der EU verstößt. Spanien hat die Regelung daraufhin angepasst, um sie mit dem Urteil in Einklang zu bringen.

Es wäre ein Fehler, daraus zu schließen, das Formular spiele keine Rolle mehr. Die Meldepflicht besteht weiterhin, und die Behörden können bei fehlenden, verspäteten oder unvollständigen Meldungen nach wie vor Sanktionen verhängen, die nun allerdings verhältnismäßiger ausfallen. Die Einzelheiten des aktuellen Sanktionsregimes und seine Anwendung im Einzelfall sollten anhand der jeweils neuesten Rechtslage geprüft werden, da sich Rechtsprechung und Verwaltungspraxis weiterentwickeln. Eine korrekte und fristgerechte Abgabe bleibt bei Weitem die sicherste Lösung.

Praktische Tipps für Expats

Führen Sie eine einfache jährliche Übersicht über Ihre ausländischen Konten, Anlagen und Immobilien samt Jahresendständen. Denken Sie auch an Kryptowerte und an leicht vergessene Konten, etwa alte Sparkonten oder gemeinsame Konten mit Angehörigen. Beachten Sie, dass für im Ausland gehaltene Kryptowährungen eine eigene Informationsmeldung existiert (Modelo 721); verwechseln Sie die beiden nicht.

Wir von Zythos Business unterstützen Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen, darunter viele internationale Mandanten, dabei, die für sie geltenden Pflichten zu verstehen und jede Frist ohne böse Überraschungen einzuhalten. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie in Spanien steuerlich ansässig sind oder ob Ihr Auslandsvermögen die Schwelle überschreitet, prüfen wir Ihre Situation und erstellen Ihre Meldungen korrekt und fristgerecht.

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