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Vermögensteuer und Solidaritätsabgabe in Spanien: Leitfaden für Ausländer

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Wer sich als Ausländer in Spanien niederlässt, in eine Wohnung an der Küste investiert oder ein Unternehmen gründet, stößt früher oder später auf zwei Steuerarten, die für Verwirrung sorgen: die Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) und die sogenannte „Solidaritätsabgabe“ für Großvermögen. Die meisten Expats betreffen beide nicht – wer jedoch über ein erhebliches Vermögen verfügt, etwa eine hochwertige Immobilie, Wertpapierdepots oder ein eigenes Unternehmen, sollte verstehen, wie diese Steuern funktionieren, bevor er seinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien festlegt. Denn das Ergebnis hängt stark davon ab, in welcher Region man lebt.

Die Vermögensteuer: eine staatliche Steuer, die jede Region auf ihre eigene Art verwaltet

Die Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio, IP) besteuert den Nettowert des Vermögens einer natürlichen Person zum 31. Dezember eines jeden Jahres: Immobilien, Konten, Kapitalanlagen, Versicherungen, Schmuck, Boote und Ähnliches. Wer in Spanien steuerlich ansässig ist, wird mit seinem weltweiten Vermögen veranlagt; wer es nicht ist, nur mit den in Spanien gelegenen Vermögenswerten – in der Regel eine Immobilie. Der steuerliche Wohnsitz wird grundsätzlich begründet, wenn man mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien verbringt oder hier den Mittelpunkt seiner wirtschaftlichen Interessen hat – unabhängig davon, ob bereits eine NIE (die Ausländeridentifikationsnummer, die jeder Nicht-Spanier für steuerliche Zwecke benötigt) vorliegt.

Obwohl es sich um eine staatliche Steuer handelt, überträgt die Agencia Tributaria (AEAT, die spanische Steuerbehörde) deren Regelung an die Autonomen Gemeinschaften – die Regionen, in die das Land territorial gegliedert ist. Diese können ihren eigenen Freibetrag und eigene Vergünstigungen festlegen oder die Steuer in der Praxis sogar komplett aufheben. Als allgemeine Regel gilt ein Freibetrag von rund 700.000 Euro pro Person (Ehe- oder Lebenspartner werden getrennt veranlagt, wodurch sich dieser Schwellenwert bei Ehepaaren verdoppelt), zuzüglich einer weiteren Freistellung für die Hauptwohnung. Dieses „rund“ ist wichtig: Mehrere Regionen haben ihren Freibetrag angehoben oder teilweise Vergünstigungen eingeführt, weshalb es sich lohnt, vor jeder Annahme die aktuell geltende Regelung der jeweiligen Region zu prüfen.

Madrid im Vergleich zum Rest: warum der Wohnsitz einen Unterschied macht

Der wichtigste Unterschied für einen Ausländer, der seinen Wohnort wählt, betrifft Madrid. Die Autonome Gemeinschaft Madrid gewährt eine 100-prozentige Vergünstigung auf die Vermögensteuer, was in der Praxis bedeutet, dass ein Einwohner Madrids diese Steuer unabhängig von der Höhe seines Vermögens nicht zahlt. Andere Regionen sind ähnliche Wege gegangen, mit hohen Vergünstigungen oder großzügigeren Freibeträgen, während die übrigen eine effektive Besteuerung beibehalten, die in den oberen Stufen durchaus spürbar ausfallen kann. Dieses Gefälle ist kein Randdetail: Es hat über Jahre hinweg zahlreiche spanische und ausländische Vermögende dazu bewogen, ihren Wohnsitz genau aus diesem Grund nach Madrid zu verlegen. Es ist zugleich der unmittelbare Auslöser für die zweite Steuerart, um die es im Folgenden geht.

Die Solidaritätsabgabe für Großvermögen: der staatliche Ausgleichsmechanismus

Die Befristete Solidaritätsabgabe für Großvermögen (Impuesto Temporal de Solidaridad de las Grandes Fortunas, ITSGF) ist eine staatliche Steuer, die nicht an die Regionen übertragen wurde. Sie wurde geschaffen, damit der Vorteil, in Madrid – oder einer anderen Region mit großzügigen Vergünstigungen – zu leben, sehr hohe Vermögen nicht faktisch von jeder Besteuerung befreit. Sie greift ab einem deutlich höheren Nettovermögens-Schwellenwert als die Vermögensteuer, in der Größenordnung von mehreren Millionen Euro, und betrifft damit nur wirklich große Vermögen – nicht den durchschnittlichen Expat mit einer Immobilie oder einem moderaten Anlageportfolio.

Der entscheidende Mechanismus dabei: Die bereits gezahlte Vermögensteuer ist auf die Solidaritätsabgabe anrechenbar. Wer in seiner Region bereits Vermögensteuer zahlt, zahlt also nicht „doppelt“ – es wird lediglich sichergestellt, dass insgesamt das auf staatlicher Ebene festgelegte Mindestniveau an Besteuerung erreicht wird. Ein Einwohner Madrids, der keine Vermögensteuer zahlt, kann daher durchaus solidaritätsabgabepflichtig werden, wenn sein Vermögen den Schwellenwert übersteigt – was der Wahl der Region als Steuersparstrategie einen großen Teil ihrer Attraktivität genommen hat. Auch bei Nicht-Residenten mit Vermögenswerten in Spanien, die diesen Schwellenwert überschreiten, kann die Abgabe auf diese Vermögenswerte anfallen; hier lohnt sich eine Prüfung, ob Doppelbesteuerungsabkommen oder Sonderregelungen für Staatsangehörige eines Landes der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums greifen.

Bei Zythos Business helfen wir Selbstständigen, kleinen Unternehmen und ausländischen Privatpersonen zu verstehen, welche steuerlichen Pflichten in Spanien tatsächlich für sie gelten – die Vermögensteuer eingeschlossen – und mit Vorlauf zu planen, statt erst kurzfristig auf ein Schreiben der AEAT zu reagieren. Die Vermögensbesteuerung ändert sich häufig und unterscheidet sich je nach Region. Bevor Sie also entscheiden, wo Sie Ihren Wohnsitz nehmen oder wie Sie Ihr Vermögen strukturieren, sollten Sie Ihren konkreten Fall mit professioneller Beratung prüfen.

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