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Selbstständig oder SL? Wann sich der Schritt zur spanischen GmbH wirklich lohnt

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Es ist eine der Fragen, die uns Selbstständige mit steigenden Umsätzen am häufigsten stellen: Lohnt sich die Gründung einer spanischen GmbH (SL – Sociedad Limitada), oder bleibe ich besser als Privatperson steuerpflichtig? Die richtige Antwort ist so gut wie nie die, die in Foren und YouTube-Videos kursiert („ab 40.000 € Gewinn lohnt es sich schon“). Sie hängt von Ihrem tatsächlichen Gewinn ab, von Ihrer Autonomen Gemeinschaft, davon, ob Sie Geld aus dem Unternehmen zum Leben brauchen, und von Kosten, die bei dieser Rechnung oft schlicht vergessen werden.

IRPF vs. Körperschaftsteuer: der Vergleich, der wirklich zählt

Als Selbstständiger versteuern Sie Ihren Gewinn über die spanische Einkommensteuer (IRPF) im Rahmen Ihrer allgemeinen Bemessungsgrundlage, zusammen mit allen anderen Einkünften, und zwar progressiv: Je mehr Sie verdienen, desto höher der Grenzsteuersatz auf die letzte Gewinnstufe. In den oberen Stufen kann sich dieser Grenzsteuersatz je nach Autonomer Gemeinschaft der Marke von 45–47 % nähern oder sie sogar überschreiten, denn ein Teil der IRPF ist an die Regionen übertragen, die ihre eigenen Stufen festlegen.

Eine SL hingegen zahlt Körperschaftsteuer (Impuesto sobre Sociedades) zu einem festen Satz – mit einem üblichen ermäßigten Satz für neu gegründete Unternehmen in den ersten gewinnbringenden Geschäftsjahren sowie abweichenden Sätzen für bestimmte KMU oder Kleinstunternehmen je nach Umsatz. Der Punkt, den kaum jemand richtig erklärt: Dieser feste Satz gilt für den Gewinn, der in der Gesellschaft verbleibt. Wollen Sie dieses Geld später in die eigene Tasche stecken, müssen Sie es entweder über ein Geschäftsführergehalt tun (das erneut in Ihrer persönlichen IRPF versteuert wird) oder über Dividenden (die bei der Ausschüttung in der Sparerbesteuerung anfallen). Der Vergleich „IRPF als Selbstständiger“ gegen „Körperschaftsteuer der SL“ gilt also nur, solange der Gewinn reinvestiert in der Gesellschaft bleibt. Sobald Sie dieses Geld zum Leben brauchen, kommt die zweite Besteuerungsebene hinzu – und erst dann lässt sich seriös vergleichen.

Die versteckten Kosten einer SL, von denen Ihnen niemand erzählt

Die theoretische Steuerersparnis kann von Kosten vollständig aufgezehrt werden, die es als Selbstständiger gar nicht gibt. Die Gründung der Gesellschaft bringt Notar- und Registerkosten mit sich. Danach folgen die laufenden: die gesetzlich vorgeschriebene doppelte Buchführung (im Gegensatz zu den einfacheren Büchern des Selbstständigen), der jährliche Jahresabschluss beim Handelsregister (Registro Mercantil), höhere – und teurere – Komplexität bei der Steuerberatung sowie die Pflicht zur formellen Buchführung, selbst wenn das Geschäft klein ist. Hinzu kommt: Als Geschäftsführer bleiben Sie in der Regel weiterhin zur Beitragszahlung in der Selbstständigen-Sozialversicherung (RETA) verpflichtet – die Selbstständigenbeiträge entfallen durch eine SL nicht automatisch, außer in ganz bestimmten Fällen. Es ist also keine Seltenheit, plötzlich sowohl RETA-Beiträge als auch Gesellschaftskosten zu zahlen. Auch die Flexibilität sinkt: Das Geld der SL gehört der SL, nicht Ihnen persönlich, und es ohne die richtigen Formen zu entnehmen (schlecht dokumentierte Gesellschafterdarlehen, private Ausgaben als Betriebsausgaben verbucht) ist genau das, was später Berichtigungen durch das Finanzamt (Hacienda) nach sich zieht.

Der Mythos „ab 40.000 € lohnt es sich schon“

Diese Zahl kursiert, als wäre sie ein Naturgesetz – dabei ist sie eine gefährliche Vereinfachung. Sie vergleicht nur den IRPF-Grenzsteuersatz mit dem Körperschaftsteuersatz, ohne die Strukturkosten der SL zu berücksichtigen, ohne zu fragen, ob Sie das Geld zum Leben brauchen (wodurch bei der Entnahme erneut Steuern anfallen), und ohne Ihre persönliche Situation einzubeziehen (Abzüge, weitere Einkünfte, Autonome Gemeinschaft). Für Selbstständige, die 40.000 € verdienen und diese 40.000 € vollständig für Hypothek und Alltag benötigen, kann eine SL-Gründung teurer kommen als der Status quo, weil in der Praxis fast der gesamte Gewinn entnommen und somit doppelt versteuert werden muss. Wirklich sinnvoll wird die SL erst, wenn es einen wiederkehrenden Gewinn gibt, der nicht vollständig entnommen werden muss, wenn innerhalb des Unternehmens reinvestiert werden soll (Kauf eines weiteren Geschäfts, Anschaffungen, Teamaufbau), wenn Gesellschafter oder Investoren im Spiel sind, oder wenn die beschränkte Haftung gegenüber Dritten schwerer wiegt als die Steuerersparnis. Die magische Zahl gibt es nicht – es gibt eine Rechnung, Unternehmen für Unternehmen, mit dem tatsächlichen Gewinn, dem persönlichen Liquiditätsbedarf und der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft auf dem Tisch.

Bei Zythos Business verkaufen wir die SL nicht als Produkt und wiederholen nicht die 40.000-€-Regel: Wir setzen uns mit jedem Selbstständigen und jedem Kleinunternehmen zusammen und machen diesen Vergleich mit den tatsächlichen Zahlen – Gewinn, Entnahmebedarf, Strukturkosten –, bevor wir zum Schritt raten. Und wenn sich der Wechsel lohnt, begleiten wir den gesamten Prozess: Gründung, steuerliche Anmeldung, erste Buchführung und die anschließenden Pflichten, damit die Entscheidung auf Grundlage von Daten getroffen wird und nicht von Mythen.

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