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Marokko: der Nachbar, den Spanien steuerlich nicht nutzt

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Sobald in Spanien wirtschaftlich über Marokko gesprochen wird, ist die Reaktion fast immer dieselbe: Tourismus, Fischerei, Migration. Nur selten denken wir an Marokko als das, was es für einen Großteil der europäischen Industrie längst ist – ein erstklassiger Industrie- und Steuerpartner, der zunehmend Investitionen anzieht, die vor zehn Jahren noch direkt nach Asien geflossen wären. Meine These ist einfach und, wie ich finde, in spanischen Beratungskanzleien kaum Thema: Wir behandeln unseren südlichen Nachbarn nach wie vor als exotischen Markt, obwohl er längst zur Standardoption jedes exportorientierten KMU oder jedes Unternehmens gehören sollte, das einen Teil seiner Produktion verlagern will.

Vom Offshoring in Asien zum Nearshoring am Atlantik

Steigende Logistikkosten, Spannungen auf den Seehandelsrouten und der Bedarf an kürzeren Lieferketten haben europäische Hersteller – vor allem aus der Automobilindustrie, Textilbranche und Elektronikfertigung – dazu gebracht, verstärkt nach Nordafrika zu blicken. Marokko baut seit Jahren gezielt Industrieparks, Häfen und Freihandelszonen aus, um genau diesen Zustrom aufzufangen. Das Ergebnis: Französische und deutsche Unternehmen haben sich dort längst mit stabilen Strukturen etabliert, während die spanische Präsenz trotz geografischer und kultureller Nähe – abgesehen von den großen Konzernen – vergleichsweise zurückhaltend bleibt.

Dabei geht es nicht um Verlagerung um der Verlagerung willen – das verzerrt zudem den lokalen Arbeitsmarkt und rechnet sich mittelfristig nicht immer. Es geht darum, dass ein Industrie- oder Dienstleistungs-KMU, das in Marokko produzieren oder Aufträge vergeben kann, heute ein Kosten- und Nähefenster hat, das es vor zehn Jahren so nicht gab – und dass die meisten Unternehmen diese Option verwerfen, bevor sie sie überhaupt geprüft haben, meist aus Unkenntnis des steuerlichen Rahmens und nicht aufgrund einer echten Machbarkeitsanalyse.

Das Doppelbesteuerungsabkommen: der Baustein, den kaum jemand beachtet

Hier tragen wir als Berater eine Verantwortung, der wir nicht immer gerecht werden. Zwischen Spanien und Marokko besteht seit Jahrzehnten ein Doppelbesteuerungsabkommen – und dennoch richtet sich der Fokus bei vielen Anfragen zur internationalen Expansion, die uns erreichen, fast automatisch auf Portugal, Frankreich oder Lateinamerika, während der Süden praktisch aus reiner Gewohnheit außen vor bleibt. Ein solches Abkommen regelt für ein KMU alles andere als Nebensächlichkeiten: wann eine Betriebsstätte vorliegt, wie Dividenden besteuert werden, die eine Tochtergesellschaft repatriiert, oder welche Quellensteuern auf Dienstleistungen anfallen, die von Spanien aus an einen marokkanischen Kunden erbracht werden. Diesen Rahmen zu ignorieren ist keine Vorsicht, sondern schlicht mangelnde Sorgfalt.

Meine Meinung dazu, und hier will ich mich klar positionieren: Die Lücke liegt nicht an fehlenden Geschäftschancen, sondern am mangelnden Zugang zu steuerlicher Information. Große Konzerne verfügen über Abteilungen, die solche Abkommen bis ins Detail beherrschen; das spanische KMU hingegen – das eigentlich am meisten von wettbewerbsfähigeren Arbeits- und Produktionskosten in weniger als fünfzehn Kilometern Entfernung von der Straße von Gibraltar profitieren könnte – bleibt darauf angewiesen, dass sich seine Steuerberatung überhaupt die Mühe macht, über die rein inländische Besteuerung hinauszuschauen.

Was sich ändern sollte, bevor man den Schritt wagt

Das ist kein Aufruf zum Sprung ins kalte Wasser. Bevor ein KMU ein Geschäft mit Marokko angeht, braucht es mindestens drei klare Antworten: Begründet die dortige Tätigkeit eine Betriebsstätte, oder lässt sich das Risiko über einen Vermittler oder Vertriebspartner vermeiden? Wie wird die Mehrwertsteuer bei Export- und Importgeschäften zwischen beiden Ländern behandelt? Und welche Verrechnungspreisdokumentation ist erforderlich, falls eine Verbundenheit zwischen der spanischen Muttergesellschaft und der marokkanischen Struktur besteht? Keine dieser drei Fragen ist exotisch – es sind dieselben, die bei jeder internationalen Expansion zu klären sind, nur eben angewandt auf ein Land, dem wir nach wie vor mehr mit Vorurteilen als mit fachlicher Sorgfalt begegnen.

Bei Zythos Business vertreten wir nicht die Ansicht, dass sich jeder Selbstständige oder jedes KMU nach Süden internationalisieren sollte. Wir sind aber überzeugt, dass diese Entscheidung auf vollständiger steuerlicher Information beruhen sollte – und nicht auf einem automatischen Ausschluss. Unsere Mandanten bei dieser Bewertung zu begleiten, vom anwendbaren Abkommen bis zu den konkreten Auswirkungen auf ihre Besteuerung in Spanien, gehört für uns zu einer ernsthaften Beratung: nicht nur das Quartal sauber abzuschließen, sondern mitzuentscheiden, wo und wie man wächst – mit klaren Zahlen von Anfang an.

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