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Digital-Nomaden-Visum und die „Beckham-Regelung“: Steuerleitfaden für Ausländer in Spanien

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Spanien hat sich zu einem der beliebtesten Ziele für sogenannte digitale Nomaden entwickelt: Fachkräfte, die remote für Unternehmen oder Kunden außerhalb des Landes arbeiten und dabei das Klima, die Lebenshaltungskosten und die Lebensqualität Spaniens genießen. Seit Inkrafttreten des bekannten Startup-Gesetzes (Ley 28/2022 zur Förderung des Ökosystems für Start-up-Unternehmen) gibt es ein spezielles Visum für dieses Profil sowie die Möglichkeit, eine besondere Steuerregelung in Anspruch zu nehmen, die deutlich vorteilhafter ist als die reguläre Besteuerung. Im Folgenden erklären wir Schritt für Schritt, worin beide Instrumente bestehen und wie sie zusammenwirken.

Was das Startup-Gesetz für das Digital-Nomaden-Visum verlangt

Das Visum (bzw. die Aufenthaltsgenehmigung, falls man sich bereits in Spanien befindet) für international Telearbeitende ermöglicht es Staatsangehörigen von Nicht-EU-Ländern, in Spanien zu wohnen, während sie weiterhin remote für Arbeitgeber oder Kunden mit Sitz außerhalb Spaniens tätig sind. Der Grundgedanke dabei: Die Tätigkeit soll nicht mit dem lokalen Arbeitsmarkt konkurrieren. Deshalb schreibt die Regelung vor, dass der Anteil der Einkünfte aus spanischen Kunden oder Unternehmen unterhalb eines begrenzten Prozentsatzes des Gesamteinkommens bleiben muss, sodass der Großteil der Tätigkeit weiterhin an das Ausland gebunden ist. Der Antragsteller muss ein vorheriges Arbeits- oder Kooperationsverhältnis mit dem ausländischen Unternehmen, eine berufliche Qualifikation (Abschluss oder gleichwertige Erfahrung) sowie ausreichende finanzielle Mittel nachweisen.

Zunächst benötigt jeder Ausländer, der in Spanien wohnen oder eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben möchte, eine NIE (Número de Identidad de Extranjero, die Ausländer-Identifikationsnummer), die von der spanischen Steuerbehörde (AEAT, zuständig für die staatlichen Steuern) für jede steuerliche Formalität verlangt wird. Das Digital-Nomaden-Visum wird beim spanischen Konsulat im Herkunftsland beantragt oder, falls man sich bereits mit einer anderen Genehmigung in Spanien befindet, bei der Ausländerbehörde. Es wird in der Regel für einen anfänglichen, verlängerbaren Zeitraum erteilt.

Die „Beckham-Regelung“: Wie ein digitaler Nomade besteuert wird

Der große steuerliche Vorteil dieses Visums liegt in der Möglichkeit, die Sonderregelung für nach Spanien entsandte Arbeitnehmer zu wählen, im Volksmund als „Beckham-Gesetz“ bekannt (benannt nach dem Fußballer, der einer der ersten Begünstigten war, als die Regelung vor über zwei Jahrzehnten geschaffen wurde). Statt der regulären Einkommensteuer (IRPF) mit progressiven Stufen, die in Spanien hoch ausfallen können, zu unterliegen, zahlt, wer sich für diese Regelung entscheidet, einen festen Steuersatz auf seine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit spanischen Ursprungs – ähnlich wie ein Steuerausländer – im Ankunftsjahr und in den darauffolgenden Jahren, solange die Voraussetzungen erfüllt bleiben.

Das Startup-Gesetz hat den Zugang zu dieser Regelung deutlich erweitert: Es verkürzte die Anzahl der Jahre ohne steuerlichen Wohnsitz in Spanien, die zuvor nachgewiesen werden mussten, und öffnete sie ausdrücklich für Profile, die bisher ausgeschlossen waren – etwa digitale Nomaden selbst, Geschäftsführer von Start-ups und bestimmte hochqualifizierte Fachkräfte, die für Start-up-Unternehmen tätig sind. Unter gewissen Bedingungen können auch der Ehepartner und die Kinder des Begünstigten dieselbe Regelung in Anspruch nehmen. Wichtig zu wissen: Es handelt sich um eine Option, keine Pflicht – sie muss ausdrücklich beantragt werden und bedeutet implizit den Verzicht auf die reguläre Besteuerung als steuerlich Ansässiger, solange sie gilt.

Vereinbarkeit mit Remote-Arbeit für ausländische Unternehmen

Das Digital-Nomaden-Visum und die Beckham-Regelung sind darauf ausgelegt, zusammenzuwirken, sollten aber nicht verwechselt werden: Das eine ist eine Aufenthaltsgenehmigung (geregelt durch das Ausländerrecht), das andere eine steuerliche Option (geregelt durch die IRPF-Vorschriften und verwaltet von der AEAT). Es ist durchaus möglich, mit dem Visum in Spanien zu wohnen und dennoch die steuerlichen Voraussetzungen der Sonderregelung nicht zu erfüllen – oder in manchen Fällen umgekehrt. Zudem befreit die Remote-Arbeit für einen ausländischen Arbeitgeber nicht von den Verpflichtungen gegenüber der Sozialversicherung: Je nachdem, ob ein bilaterales Abkommen mit dem Herkunftsland besteht, kann der Arbeitnehmer dort weiter einzahlen oder muss sich in Spanien anmelden – ein anderer Fall als das Selbständigenregime (RETA), das für Personen gilt, die eine Tätigkeit auf eigene Rechnung ausüben und nicht als Angestellte eines ausländischen Unternehmens.

Bei Zythos Business helfen wir Selbständigen und kleinen Unternehmen – auch denjenigen, die aus dem Ausland kommen – Tag für Tag dabei, zu verstehen, welche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten für sie in Spanien tatsächlich gelten, die Unterlagen für diese Sonderregelungen vorzubereiten und Fehler zu vermeiden, die später teuer zu korrigieren sind. Wer erwägt, sich mit einem Digital-Nomaden-Visum in Spanien niederzulassen, oder wissen möchte, ob sich die Beckham-Regelung lohnt, sollte dies vor dem entscheidenden Schritt sorgfältig prüfen lassen.

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