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Spaniens Praktikantenstatut 2025: Eine Analyse der wirtschaftlichen Auswirkungen und des Interessenkonflikts (KMU, Gewerkschaften und Universitäten)

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Letzte Aktualisierung November 7, 2025 11:20 a.m.
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Spaniens Praktikantenstatut 2025: Eine Analyse der wirtschaftlichen Auswirkungen und des Interessenkonflikts (KMU, Gewerkschaften und Universitäten)
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Der spanische Ministerrat hat am 4. November 2025 den Gesetzentwurf für das sogenannte „Praktikantenstatut“ gebilligt. Die vom Ministerium für Arbeit und Sozialwirtschaft vorangetriebene Norm wird als „Arbeitsmarktreform für die neuen Generationen“ präsentiert, deren Hauptziel es ist, die Figur des „Scheinpraktikanten“ abzuschaffen und den Ersatz von regulären Arbeitsplätzen durch Studierende zu verbieten.

Inhalt
  • Der neue regulatorische Rahmen: Was sich mit dem Praktikantenstatut ändert
    • Vom Gewerkschaftspakt zur Billigung in „erster Runde“
    • Erklärtes Ziel: Das Ende des „Scheinpraktikanten“
    • Neue quantitative und qualitative Grenzen
    • Das Sanktionsregime: Eine drastische Verschärfung
  • Analyse der direkten wirtschaftlichen Auswirkungen auf KMU und Selbstständige
    • Die „Doppelbelastung“: Addition von Beiträgen (2024) und Entschädigung (2025)
    • Kostenfaktor 1: Die Sozialversicherungsbeiträge (in Kraft seit Januar 2024)
    • Kostenfaktor 2: Die neue „Aufwandsentschädigung“ (Das Herzstück des Statuts)
    • Die Reaktion von ATA und CEPYME: „Regulatorische Erstickung“
    • Vergleich der Belastungen für aufnehmende Unternehmen (Vor 2024 vs. Nach Statut 2025)
  • Die vergessenen Akteure: Der Konflikt mit der Universitätsgemeinschaft
    • Die Haltung der CRUE: Unterstützung für Rechte, Ablehnung von „Improvisation“
    • Die Zeitbombe: Der „Kosten-Substitutionseffekt“
    • Die Sicht der Studierenden (CREUP): Kritische Unterstützung
  • Politische Tragfähigkeit und Experten-Schlussfolgerungen
    • Ein parlamentarisches Labyrinth: Keine Realisierungschance
    • Experten-Diagnose: Echtes Problem, unvollständige Lösung
    • Zukunftsszenarien und strategische Empfehlungen für KMU und Selbstständige

Um dies zu erreichen, führt das Statut zwei zentrale Mechanismen ein: die Verpflichtung für Unternehmen, Studierenden die Kosten für Verpflegung, Unterkunft oder Transport zu erstatten, und eine drastische Verschärfung der Sanktionen mit Geldstrafen von bis zu 225.018 Euro.

Diese Analyse kommt zu dem Schluss, dass die Diagnose des Problems (Arbeitsbetrug) zwar korrekt ist, die vorgeschlagene Lösung jedoch wirtschaftlich undurchführbar ist und ohne Absprache mit entscheidenden Akteuren ausgehandelt wurde. Die neuen Verpflichtungen kommen zu den bereits seit Januar 2024 geltenden Sozialversicherungsbeiträgen für alle Praktikanten hinzu. Dies schafft eine „Doppelbelastung“, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Selbstständige als „erdrückende Regulierung“ ablehnen.

Kritischer noch ist, dass die Norm die Finanzierung ihrer eigenen Maßnahmen ignoriert. Die spanische Hochschulrektorenkonferenz (CRUE) beklagt, nicht konsultiert worden zu sein, und warnt vor einem Systemrisiko: Genau wie bei den Beiträgen für 2024, welche die Universitäten angesichts der Weigerung der Unternehmen bereits mit Millionenkosten selbst tragen, wird die neue „Aufwandsentschädigung“ de facto auf die „angeschlagenen Kassen“ der öffentlichen Universitäten abgewälzt.

Das Statut stößt somit auf frontale Ablehnung bei den Arbeitgeberverbänden (CEOE, CEPYME), den Universitäten (CRUE) und der parlamentarischen Opposition (PP). Zudem offenbart es interne Reibungen in der Regierungskoalition selbst. Seine parlamentarische Realisierbarkeit wird daher als praktisch null eingeschätzt.

Für KMU und Selbstständige liegt das unmittelbare Risiko jedoch nicht in diesem künftigen Statut, sondern in der Nichteinhaltung der bereits geltenden Vorschriften: der Beitragspflicht seit 2024 und der zunehmenden Überwachung durch die Arbeitsinspektion hinsichtlich der „Vermutung eines Arbeitsverhältnisses“.

Der neue regulatorische Rahmen: Was sich mit dem Praktikantenstatut ändert

Vom Gewerkschaftspakt zur Billigung in „erster Runde“

Am 4. November 2025 billigte der Ministerrat „in erster Runde“ den „Vorentwurf des Gesetzes über das Statut von Personen in nicht-arbeitsbezogener praktischer Ausbildung im Unternehmensbereich“. Diese Initiative, angeführt von der zweiten Vizepräsidentin und Arbeitsministerin Yolanda Díaz, wurde von ihrem Ministerium als „die Arbeitsmarktreform für die neuen Generationen in unserem Land“ bezeichnet.

Die Billigung des Textes erfolgt mit erheblicher Verspätung. Der Entwurf basiert auf einer Vereinbarung, die das Arbeitsministerium bereits 2023 ausschließlich mit den Gewerkschaften Comisiones Obreras (CCOO) und Unión General de Trabajadores (UGT) geschlossen hat. Die Kluft von mehr als zwei Jahren zwischen der Unterzeichnung dieser Vereinbarung und ihrer Vorlage im Ministerrat ist kein üblicher Vorgang. Dieser Zeitraum verdeutlicht die tiefgreifenden „internen Unstimmigkeiten“, die das Gesetz innerhalb der Regierungskoalition, insbesondere zwischen der PSOE und Sumar, hervorgerufen hat.

Tatsächlich erfolgte die Billigung nur „in erster Runde“. Dies ist ein vorläufiger Schritt im spanischen Gesetzgebungsprozess. Es bedeutet, dass der Entwurf noch nicht an den Kongress weitergeleitet wird, sondern zunächst eine mehrmonatige Frist durchlaufen muss, um obligatorische Berichte von anderen Gremien einzuholen, bevor er dem Ministerrat für eine „zweite Runde“ und die Verabschiedung als Gesetzentwurf erneut vorgelegt wird. Dieses Verfahren, das sich ohne Dringlichkeitseinstufung voraussichtlich in die Länge ziehen wird, legt nahe, dass die erstmalige Billigung eher ein politisches Manöver des Sumar-Flügels der Regierung war, um die Forderungen seiner gewerkschaftlichen Verbündeten zu erfüllen, als eine kohärente und intern abgestimmte Gesetzesinitiative.

Erklärtes Ziel: Das Ende des „Scheinpraktikanten“

Das ausdrückliche und zentrale Ziel des Statuts ist es, die Grenze zwischen einer Ausbildungsmaßnahme und einem regulären Arbeitsverhältnis klar zu definieren. Mit den Worten von Ministerin Díaz müssen Praktika „einfach dem Lernen, der Ausbildung“ dienen und „dürfen keine Arbeitnehmer in den Unternehmen ersetzen“.

Diese Gesetzgebung ist eine direkte Antwort auf eine historische Forderung der Gewerkschaften, die die Norm als Ende der „Ausbeutung“ von Studierenden und ihrer Nutzung als „kostenlose Arbeitskräfte“ feiern. Die Gewerkschaftsorganisationen haben diese Missstände aktiv angeprangert. Die UGT schätzt, dass Unternehmen durch die betrügerische Nutzung von Praktikanten über 1,143 Milliarden Euro an Sozialbeiträgen gespart haben. Die CCOO schätzt, dass in Spanien jährlich etwa 500.000 Studierende ein Praktikum absolvieren, ein Volumen, das die Kontrolle erschwert und Betrug begünstigt.

Dieser Kontext erklärt die Natur des Statuts: Es ist im Wesentlichen eine Kontroll- und Sanktionsnorm, weniger eine Norm zur Förderung der Ausbildung. Die Artikel konzentrieren sich auf die „Vermutung eines Arbeitsverhältnisses im Betrugsfall“ und das ausdrückliche Verbot, Studierenden Aufgaben zuzuweisen, die nicht mit ihrem Ausbildungsplan zusammenhängen, wie etwa die Vertretung von Personal im Urlaub.

Die Konzeption des Gesetzes offenbart jedoch ein fundamentales Ungleichgewicht. Die Regierung versucht, ein Problem des Arbeitsbetrugs (den Ersatz von Arbeitskräften, der in die Zuständigkeit der Arbeitsinspektion fällt) mit einem Instrument der akademischen Regulierung (der Praktikumsvereinbarung) zu lösen. Dieser Ansatz ist die Hauptursache für den Konflikt mit den Universitäten. Das Ministerium hat eine Regelung geschaffen, die Kosten und Bürokratie nicht nur dem gesetzeswidrig handelnden Unternehmen auferlegt, sondern auch der Einrichtung, die das Praktikum verwaltet (der Universität), die sich nun in einem arbeitsrechtlichen Konflikt wiederfindet, der sie nicht betrifft. Indem die Regierung über die Köpfe der Hochschulgemeinschaft hinweg legiferiert hat, hat sie ihr Ziel verfehlt: Um betrügerische Unternehmen zu bestrafen, hat sie den akademischen Vermittler – einen notwendigen und gemeinnützigen Akteur – mit Kosten und Verantwortung überfrachtet.

Neue quantitative und qualitative Grenzen

Um die Betrugsbekämpfung zu konkretisieren, legt der Vorentwurf eine Reihe objektiver und messbarer Grenzen fest, die die Arbeit der Inspektoren erleichtern sollen:

  1. Stundenlimit: Das Gesetz zielt direkt auf außercurriculare Praktika (Zusatzpraktika), die am anfälligsten für die Verschleierung von Arbeitsverhältnissen sind. Das Statut begrenzt sie auf maximal 480 Stunden insgesamt oder alternativ auf 15 % der ECTS-Kreditstunden des Studiengangs.
  2. Studenten-pro-Mitarbeiter-Quote: Es wird eine allgemeine Obergrenze festgelegt: Die Anzahl der Personen in praktischer Ausbildung darf 20 % der Gesamtbelegschaft des Unternehmens nicht überschreiten. Zusätzlich werden spezifische Quoten für KMU festgelegt:
    • Unternehmen mit 1 bis 10 Mitarbeitern: 1 Praktikant.
    • Unternehmen mit 11 bis 30 Mitarbeitern: 2 Praktikanten.
    • Unternehmen mit 31 bis 59 Mitarbeitern: 3 Praktikanten.
  3. Betreuungslimit: Eine „angemessene“ Betreuung wird vorgeschrieben und die Rolle des Tutors im Unternehmen reguliert. Entscheidend ist, dass ein einzelner Tutor nicht mehr als fünf Studierende gleichzeitig betreuen darf.

Diese numerischen Grenzen (20 % der Belegschaft, 1:5-Tutor-Quote) sind die schlagkräftigsten juristischen Instrumente der Norm, da sie der Arbeitsinspektion objektive „rote Flaggen“ bieten, die die „Vermutung eines Arbeitsverhältnisses“ erleichtern.

Diese Grenzen verursachen jedoch indirekte Kosten. Für einen Selbstständigen oder ein KMU stellt die Beschränkung auf einen Tutor pro fünf Studierende versteckte Opportunitätskosten dar, die abschreckender wirken können als die direkten Zahlungen. Der Unternehmer muss einen seiner qualifiziertesten Mitarbeiter (den einzigen, der als Tutor geeignet ist) für Betreuungsaufgaben abstellen. Die Zeit, die dieser erfahrene Mitarbeiter für die Ausbildung aufwendet, ist Zeit, in der er nicht zu 100 % produktiv oder abrechenbar ist. Diese im Gesetz nicht quantifizierten Opportunitätskosten schrecken von einer qualitativ hochwertigen Betreuung und damit von der Bereitstellung von Praktikumsplätzen ab.

Das Sanktionsregime: Eine drastische Verschärfung

Das Statut stärkt ausdrücklich die Rolle der Arbeits- und Sozialversicherungsinspektion (ITSS) bei der Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften. Zu diesem Zweck wird ein spezifisches Sanktionsregime innerhalb des Gesetzes über Verstöße und Sanktionen im Sozialbereich (LISOS) geschaffen.

Die am meisten publizierte Maßnahme ist die Einführung von Geldstrafen von bis zu 225.018 Euro für als sehr schwerwiegend eingestufte Verstöße. Die Gleichsetzung der Höchststrafe für Praktikumsbetrug mit den höchsten Sanktionen des LISOS (die für Betrug im großen Stil, wie bei „Scheinselbstständigen“, vorgesehen sind) ist eine klare Absichtserklärung: Die Regierung stellt den „Scheinpraktikanten“ rechtlich auf eine Stufe mit den schwersten Formen der Schwarzarbeit.

Für KMU und Selbstständige ist die Zahl von 225.018 Euro jedoch weitgehend mediales Rauschen. Das wahre rechtliche und finanzielle Risiko ist nicht diese Höchststrafe, sondern die Anwendung der „Vermutung eines Arbeitsverhältnisses“.

Die wirkliche Gefahr für ein kleines Unternehmen ist folgende: Stellt ein Arbeitsinspektor fest, dass ein Studierender strukturelle Aufgaben wahrgenommen und einen Arbeitnehmer ersetzt hat, wird er erklären, dass diese Person vom ersten Tag an ein Arbeitnehmer und kein Praktikant war. In diesem Szenario droht dem KMU (normalerweise) nicht die Strafe von 225.000 Euro, sondern etwas wirtschaftlich Schlimmeres: die Verpflichtung, rückwirkend alle nicht gezahlten Gehälter (berechnet nach dem geltenden Tarifvertrag) und alle Sozialversicherungsbeiträge (zu 100 %, ohne Boni) zuzüglich der entsprechenden Zuschläge und Zinsen zu entrichten. Diese Nachforderung für Monate oder sogar Jahre eines „Scheinpraktikums“ ist die eigentliche Abschreckung und kann die Existenz eines kleinen Unternehmens gefährden.

Analyse der direkten wirtschaftlichen Auswirkungen auf KMU und Selbstständige

Die „Doppelbelastung“: Addition von Beiträgen (2024) und Entschädigung (2025)

Die Schlagzeile des Artikels, der diese Analyse veranlasst hat – dass das Gesetz die Kosten für Selbstständige und KMU „in die Höhe treiben“ wird – basiert auf der Anhäufung von zwei wirtschaftlichen Belastungen innerhalb kurzer Zeit.

  1. Last 1 (in Kraft): Die Sozialversicherungsbeiträge für alle Studierenden im Praktikum (ob vergütet oder nicht), in Kraft seit dem 1. Januar 2024.
  2. Last 2 (vorgeschlagen): Die neue Verpflichtung zur Kostenerstattung, die das Praktikantenstatut einführt.

Die Empörung der Wirtschaft rührt nicht nur von der Höhe dieser neuen Lasten her, sondern von der Überlagerung von Regulierungen in einem ohnehin komplexen wirtschaftlichen Umfeld, das von der Anhebung des Mindestlohns, der obligatorischen Digitalisierung und steigenden Abgaben geprägt ist.

Kostenfaktor 1: Die Sozialversicherungsbeiträge (in Kraft seit Januar 2024)

Seit dem 1. Januar 2024 ist es in Anwendung des Königlichen Gesetzesdekrets 2/2023 obligatorisch, alle Studierenden, die Praktika absolvieren, bei der Sozialversicherung anzumelden, unabhängig davon, ob diese vergütet werden oder nicht.

Bei unbezahlten Praktika (der überwiegenden Mehrheit) ist dieser Beitrag zu 95 % subventioniert. Die tatsächlichen Kosten sind daher sehr gering. Der Tagesbeitrag beläuft sich auf 2,36 Euro für allgemeine Risiken und 0,29 Euro für Berufsrisiken. Dies führt zu einem monatlichen Höchstbeitrag von etwa 60,76 Euro und geschätzten durchschnittlichen Jahreskosten pro Praktikant von rund 200 Euro.

Wie einige Quellen es nennen, sind die direkten Kosten „verschwindend gering“. Die wirkliche Belastung für Selbstständige oder KMU ist nicht der Geldbetrag, sondern der Verwaltungsaufwand. Der Unternehmer muss für jeden Studierenden die An- und Abmeldungen bei der Sozialversicherung verwalten und zusätzlich die Beiträge vierteljährlich (im April, Juli, Oktober und Januar) abführen. Dies bringt Bürokratie, Kosten für die Lohnbuchhaltung und eine Komplexität in der Verwaltung mit sich, die es vorher nicht gab.

Die Analyse dieser Regelung von 2024 ist jedoch entscheidend, da sie als gescheitertes Experiment dient, das das Scheitern des Statuts von 2025 vorwegnimmt. Das Beitragsgesetz von 2024 schuf eine Zahlungspflicht ohne klaren Finanzierungsmechanismus. Es legte fest, dass die Zahlung von der „Einrichtung, die das Programm finanziert“ oder andernfalls vom Unternehmen zu tragen sei. In der Praxis weigerte sich die Mehrheit der Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, diese neuen Kosten zu übernehmen.

Um den Zusammenbruch des Systems zu verhindern (d. h. dass Studierende ihren Abschluss nicht machen können) und um „Ruhe zu vermitteln“, sahen sich die Universitäten (CRUE) gezwungen, die Zahlung zu übernehmen. Spaniens öffentliche Universitäten tragen nun geschätzte Kosten von 9 Millionen Euro jährlich sowie den „enormen“ Verwaltungsaufwand für rund 400.000 Praktika, „ohne dass dies ihre direkte Verantwortung wäre“. Das Statut von 2025 wiederholt genau diesen Fehler: Es führt neue Kosten ein (die Aufwandsentschädigung) in der Annahme, die Unternehmen würden zahlen, obwohl die Erfahrung von 2024 zeigt, dass sie dies nicht tun werden und die Rechnung erneut bei den Universitäten landen wird.

Kostenfaktor 2: Die neue „Aufwandsentschädigung“ (Das Herzstück des Statuts)

Die eigentliche Kostensteigerung, die der Vorentwurf von 2025 mit sich bringt, ist die „Aufwandsentschädigung“. Der Text verpflichtet das Unternehmen, „einen Mindestbetrag“ für jene Kosten zu erstatten, die dem Studierenden entstehen, wie Transport, Unterkunft oder Verpflegung.

Es ist fundamental zu betonen, dass dies kein Gehalt ist. Das Statut verpflichtet de facto nicht dazu, das Praktikum zu vergüten.

Das Hauptproblem dieser Maßnahme ist ihre gefährliche rechtliche Unbestimmtheit. Die Norm legt keinen Betrag fest, sondern ein Konzept („entschädigen“). Dies schafft totale Rechtsunsicherheit für KMU. Wie viel ist „ausreichend“, um die Kosten zu „decken“? Muss die Monatskarte (z. B. 20 €/Monat) bezahlt werden oder auch die Verpflegung (z. B. 12 €/Tag für ein Mittagsmenü, was 240 €/Monat ergibt)? Schlimmer noch, das Gesetz erwähnt „Unterkunft“. Muss ein KMU die Kosten für ein Zimmer übernehmen, wenn ein Studierender für das Praktikum in die Stadt zieht?

Diese unbestimmten Kosten sind ein weitaus stärkerer Negativanreiz als feste Kosten. Ein KMU kann 100 Euro pro Monat budgetieren, aber es kann keine gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme von „Unterkunftskosten“ budgetieren, die Hunderte von Euro betragen könnten. Diese Unbestimmtheit birgt ein offensichtliches Prozessrisiko. Ein Studierender könnte das Unternehmen (mit Unterstützung der Gewerkschaften) verklagen, weil die angebotene Entschädigung unzureichend sei. Das KMU läuft Gefahr, dass ein Inspektor oder ein Richter im Nachhinein entscheidet, welcher Betrag „ausreichend“ gewesen wäre.

Die rationale Reaktion des Unternehmers wird sein, wie die Handelskammer und die Sozialräte (Consejos Sociales) warnen, dieses unvorhersehbare rechtliche und finanzielle Risiko auf die einzig mögliche Weise zu vermeiden: indem er keine Praktika mehr anbietet.

Die Reaktion von ATA und CEPYME: „Regulatorische Erstickung“

Die Reaktion der Wirtschaft war einhellig negativ. Die Arbeitgeberverbände (CEOE und CEPYME) und der wichtigste Verband der Selbstständigen (ATA) lehnen die Norm frontal ab. Lorenzo Amor, Präsident der ATA, hat die Anhäufung von Lasten scharf kritisiert und dieses Gesetz in einen allgemeinen Kontext steigender Kosten (Mindestlohn, Abgaben) gestellt, den KMU als „erdrückende Regulierung“ (asfixia regulatoria) empfinden.

Die spanische Handelskammer war in ihrer Stellungnahme unmissverständlich: Die Norm wird das Angebot an Praktikumsplätzen „dämpfen“ und die regulatorischen und wirtschaftlichen Kosten ohne Rechtfertigung erhöhen.

Es entsteht somit eine De-facto-Allianz zwischen dem Arbeitgeberlager und den Universitäten (CRUE), die beide gegen das Gesetz sind. Es ist jedoch entscheidend zu verstehen, dass sie es aus diametral entgegengesetzten Gründen ablehnen. Die Arbeitgeber wollen die neuen Kosten nicht zahlen. Die CRUE hingegen befürchtet, dass die Arbeitgeber nicht zahlen und die Rechnung wieder einmal bei den Universitäten hängen bleibt. Beide Akteure kommen aus unterschiedlichen Richtungen zum selben Schluss: Das Gesetz ist finanziell nicht tragfähig.

Vergleich der Belastungen für aufnehmende Unternehmen (Vor 2024 vs. Nach Statut 2025)

Die folgende Tabelle fasst die Entwicklung der Verpflichtungen und Kosten für einen Selbstständigen oder ein KMU zusammen, das einen unbezahlten Praktikanten aufnimmt, und verdeutlicht die Kumulierung der Lasten.

Merkmal des PraktikumsSituation vor Jan. 2024Aktuelle Situation (RDL 2/2023)Vorschlag Praktikantenstatut 2025
SV-Beiträge (Unbezahlt)Nicht obligatorisch.Obligatorisch.Bleibt obligatorisch.
Beitragskosten (Schätzung)0 €~200 €/Jahr (95 % subventioniert).Bleibt ~200 €/Jahr.
Verwaltungsaufwand (SV-Meldungen)Gering (Nur Vertrag).Hoch. Vierteljährliche Zahlungen.Bleibt hoch.
AufwandsentschädigungFreiwillig.Freiwillig.Obligatorisch (Betrag unbestimmt).
Obergrenzen Studierende (pro Belegschaft)Nein (Nur bei Betrug).Nein.Ja (Max. 20 % d. Belegschaft; KMU-Quoten).
Obergrenzen BetreuungNein (Informell).Nein.Ja (Max. 5 Studierende/Tutor).
SanktionsrisikoGering (Betrug schwer nachweisbar).Mittel.Extrem (Bis zu 225.018 €, Vermutung eines Arbeitsverhältnisses).
Reale FinanzierungsquelleUnternehmen (wenn freiwillig).Universität (mangels Zahlung d. Unternehmen).Offener Konflikt (KMU vs. Universität).

Die vergessenen Akteure: Der Konflikt mit der Universitätsgemeinschaft

Der größte strategische Fehler bei der Ausarbeitung des Statuts war der Ausschluss der Universitätsgemeinschaft von den Verhandlungen – eine Tatsache, die zur frontalen Ablehnung durch das System geführt hat, das die Mehrheit der Praktika in Spanien verwaltet.

Die Haltung der CRUE: Unterstützung für Rechte, Ablehnung von „Improvisation“

Die Konferenz der Rektoren der spanischen Universitäten (CRUE) ist neben den Arbeitgeberverbänden der schärfste Kritiker der Norm. Die Rektoren prangern an, dass der Vorentwurf ohne Einbeziehung der Universitätsgemeinschaft ausgehandelt und verfasst wurde – ein unverständlicher Vorgang, da es sich bei Praktika um eine geregelte akademische Tätigkeit handelt.

Die Haltung der CRUE ist differenziert: Sie „bewerten positiv“ und „unterstützen“ die neuen Rechte für Studierende, wie die Aufwandsentschädigung oder den Schutz bei Krankheit. Sie äußern jedoch ihre „enorme Besorgnis“ über die „wirtschaftliche Tragfähigkeit“ des Gesetzes. Sie warnen, dass die Norm, sollte die Mitverantwortung der Unternehmen nicht garantiert werden, einen starken negativen Anreiz schaffen wird, der „die Kontinuität“ des Praktikumsmodells „gefährdet“.

Das Arbeitsministerium beging den Fehler, eine akademische Reform so zu verhandeln, als wäre sie eine Arbeitsmarktreform (nur mit Gewerkschaften). Die CRUE ist nicht dagegen, dass Studierende eine Entschädigung erhalten; sie ist dagegen, dass das Ministerium ein Recht schafft, ohne die Haushaltsmittel für dessen Bezahlung zuzuweisen. Die Rektoren wissen aus der Erfahrung von 2024, dass diese Rechnung unweigerlich auf die Universitäten zurückfallen wird, und werfen der Regierung „Improvisation“ und Gesetzgebung „mit dem Rücken zur Wand“ der finanziellen Realität des Systems vor.

Die Zeitbombe: Der „Kosten-Substitutionseffekt“

Der Schlüssel zum Verständnis der Zukunft des Statuts ist die „Zeitbombe“, die mit den Beiträgen von 2024 gezündet wurde. Wie die CRUE und Medienanalysen bestätigen, übernehmen die Universitäten bereits die Kosten von 9 Millionen Euro jährlich und den „enormen“ Verwaltungsaufwand für die Beiträge, „ohne dass dies ihre direkte Verantwortung wäre“, um „ihren Studierenden Sicherheit zu geben“ und das akademische Jahr zu retten.

Die Universitäten stecken in einem unlösbaren Dilemma. Curriculare Praktika sind in vielen Studiengängen obligatorisch, damit die Studierenden ihren Abschluss erhalten. Wenn die Unternehmen angesichts der neuen Kosten des Statuts (Beiträge + Entschädigung) keine Plätze mehr anbieten, hat die Universität nur zwei Möglichkeiten:

  1. Den Zusammenbruch des Systems zulassen, sodass ihre Studierenden keinen Abschluss machen können.
  2. Die Kosten selbst tragen (die Beiträge, wie sie es bereits tut, und die neue Entschädigung), um das Angebot an Plätzen zu „retten“ und die Abschlüsse zu garantieren.

Das Gesetz schafft einen perversen Anreiz für Unternehmen. Sie wissen: Wenn sie sich weigern zu zahlen, wird die Universität (der schwächste Akteur, der aber in der akademischen Pflicht steht) die Kosten übernehmen müssen, um einen Kollaps zu verhindern. Das vorhersehbare Ergebnis ist, dass das Statut, das angetreten ist, um die „kostenlose Arbeitskraft“ zu beenden, am Ende institutionalisiert, dass die Universitäten (mit öffentlichen Geldern) die Ausbildungspraktika in privaten Unternehmen subventionieren, während sich das Arbeitsministerium eines sozialen Sieges rühmt.

Die Sicht der Studierenden (CREUP): Kritische Unterstützung

Sogar die theoretischen Nutznießer der Norm, die Studierenden, nehmen eine kritische Haltung ein. Die Koordination der Studierendenvertretungen öffentlicher Universitäten (CREUP) hat sich den Beschwerden der CRUE angeschlossen und angeprangert, dass das Ministerium die Universitätsgemeinschaft bei den Verhandlungen ignoriert hat.

Obwohl sie die Ausweitung der Rechte unterstützen, hält die CREUP die „Aufwandsentschädigung“ für unzureichend. Ihre Forderung ist eine „faire Vergütung“, die nicht nur die Ausgaben, sondern auch die „Opportunitätskosten“ kompensiert, die für Studierende durch die Praktikumszeit entstehen. Das aktuelle Gesetz erfüllt diese Forderung nicht, da es ausdrücklich nicht zur Vergütung verpflichtet.

Die größte Bedrohung für die Studierenden ist die unbeabsichtigte Folge des Gesetzes. Wenn sich die Warnungen der CRUE und der Sozialräte bewahrheiten, werden die Studierenden mehr Rechte auf dem Papier haben, aber weniger Praktika in der Realität, was ihren Zugang zum Arbeitsmarkt und in vielen Fällen ihren Studienabschluss erschwert.

Politische Tragfähigkeit und Experten-Schlussfolgerungen

Ein parlamentarisches Labyrinth: Keine Realisierungschance

Der parlamentarische Weg des Praktikantenstatuts wird voraussichtlich kurz und erfolglos sein. Die Tatsache, dass es nur „in erster Runde“ und nicht als vollwertiger Gesetzentwurf gebilligt wurde, zeigt bereits seine Schwäche. Es muss monatelange Prüfungen durchlaufen, bevor eine „zweite Runde“ und die anschließende Vorlage im Kongress erfolgen kann.

Die Norm steht vor einer dreifachen Blockade:

  1. Interne Reibung: Die öffentlichen „Unstimmigkeiten“ zwischen den Regierungspartnern (PSOE und Sumar) lassen am notwendigen Konsens zur Verteidigung des Gesetzes zweifeln.
  2. Politischer Widerstand: Die Volkspartei (PP) hat bereits ihre „Ablehnung“ der Maßnahme signalisiert und betrachtet sie als zum Scheitern verurteilt.
  3. Widerstand der Akteure: Es ist eines der wenigen Gesetze, das es geschafft hat, die Arbeitgeberverbände (CEOE/CEPYME) und die Universitäten (CRUE) gegen sich zu vereinen.

Mit diesem Panorama hat das Gesetz „wenig Chancen, im Kongress das Licht der Welt zu erblicken“. Es ist praktisch politisch tot. Seine Billigung im Ministerrat scheint eher ein symbolischer Akt von Yolanda Díaz zu sein, um ihre Agenda gegenüber den Gewerkschaften zu erfüllen, als eine lebensfähige Gesetzesinitiative. Die einzige Möglichkeit, wie dieses Gesetz Erfolg haben könnte, wäre eine Änderung, die eine direkte staatliche Finanzierung (einen Posten im Staatshaushalt zur Deckung der Entschädigung) vorsieht, was jedoch nicht geplant ist.

Experten-Diagnose: Echtes Problem, unvollständige Lösung

Als Analyst ist die Diagnose des Arbeitsministeriums (der weit verbreitete Missbrauch des „Scheinpraktikanten“) korrekt. Das Problem ist real, es schadet dem Arbeitsmarkt und prekarisiert den Berufseinstieg junger Menschen.

Die Lösung (das Statut) ist jedoch zutiefst fehlerhaft, da sie die Anreizökonomie ignoriert. Sie versucht, einer Aktivität (dem Angebot von Ausbildungspraktika), die für Unternehmen freiwillig ist, erhebliche Kosten aufzuerlegen. Die logische Konsequenz der Besteuerung einer freiwilligen Aktivität ist nicht, dass die Unternehmen zahlen, sondern dass sie sich aus dem System zurückziehen.

Das Gesetz verwechselt ein arbeitsrechtliches Problem (Betrug, der von der Arbeitsinspektion verfolgt werden muss) mit einer akademischen Aktivität (Ausbildung). Dadurch bürdet es die Kosten dem schwächsten Glied auf (der Universität, die verpflichtet ist, ihre Studierenden zum Abschluss zu bringen) und droht, genau jene Brücke zwischen Ausbildung und Beschäftigung zu zerstören, die es eigentlich regulieren wollte.

Zukunftsszenarien und strategische Empfehlungen für KMU und Selbstständige

Szenario 1 (Sehr wahrscheinlich): Das Statut scheitert im Parlament.

Das Gesetz wird nicht verabschiedet.

  • Handlungsempfehlung für KMU: Die Erleichterung ist nur teilweise und vorübergehend. Die Verpflichtung zur Beitragszahlung für Praktikanten (RDL 2/2023) bleibt bestehen. Die Arbeitsinspektion verschärft bereits ihre Überwachung von „Scheinpraktikanten“, unabhängig von diesem Gesetz. KMU müssen ihre Beitragszahlungen für 2024 und 2025 umgehend regularisieren, um Sanktionen zu vermeiden.

Szenario 2 (Unwahrscheinlich): Das Statut wird verabschiedet.

  • Handlungsempfehlung für KMU: Sollte das Gesetz verabschiedet werden, müssen KMU drastische Entscheidungen treffen:
    1. Die vollen Kosten tragen: (Beiträge + Entschädigung + Tutorenzeit). Dies wird nur tragbar sein, wenn der Praktikant fast vom ersten Tag an einen greifbaren Mehrwert liefert.
    2. Das Angebot drastisch reduzieren: Alle außercurricularen Praktikumsplätze (die teuersten und am stärksten reglementierten) streichen und nur die obligatorischen curricularen Praktika beibehalten.
    3. Druck auf die Universität ausüben: Mit der Herkunftsuniversität verhandeln, damit diese die Kosten für die „Aufwandsentschädigung“ übernimmt und damit das De-facto-Modell repliziert, das bereits bei den Beiträgen angewendet wird.

Strategische Empfehlung des Analysten:

Unabhängig von der Realisierbarkeit des Statuts ist der regulatorische Trend eindeutig. Selbstständigen und KMU wird empfohlen, zwei sofortige defensive Maßnahmen zu ergreifen:

  1. Sofortige Prüfung der Beitragszahlungen: Die beste Verteidigung gegen eine Inspektion ist die Einhaltung der Vorschriften. Überprüfen Sie heute, ob die Anmeldungen und die vierteljährlichen Zahlungen der subventionierten Beiträge für alle Studierenden im Praktikum korrekt erfolgen. Das hat oberste Priorität.
  2. Ausbildungsinhalte dokumentieren: Der Ausbildungsplan muss real, detailliert und dokumentiert sein. Der Praktikant darf niemanden ersetzen oder strukturelle Aufgaben ausführen. Ein solider Ausbildungsplan und Nachweise über die Betreuung sind die einzige wirksame rechtliche Verteidigung gegen eine „Vermutung eines Arbeitsverhältnisses“ und die ruinöse Nachforderung von Gehältern und Beiträgen.
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