Zythos Business
Aktuelles

Doppelbesteuerungsabkommen: So vermeiden Sie doppelte Steuerzahlungen auf dieselbe Einkunft in Spanien

Zythos Business

Wer als Ausländer in Spanien lebt, investiert oder ein Unternehmen gründet, stößt früher oder später auf dieselbe Frage: Wenn ich diese Einkünfte bereits in meinem Herkunftsland versteuere, muss ich dann in Spanien noch einmal Steuern darauf zahlen? Die kurze Antwort lautet: Bei korrekter Handhabung sollte das nicht der Fall sein. Spanien hat mit mehr als neunzig Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, und genau diese Verträge regeln, welcher der beiden beteiligten Staaten das Besteuerungsrecht für eine bestimmte Einkunft erhält. Sie zu verstehen – und richtig anzuwenden – gehört zu den lohnendsten steuerlichen Maßnahmen, die ein Expat, digitaler Nomade oder gebietsfremder Investor ergreifen kann.

Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen und wie funktioniert es?

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein bilateraler Vertrag zwischen Spanien und einem anderen Staat, der für jede Einkunftsart festlegt, welcher Staat vorrangig besteuern darf: das Land des steuerlichen Wohnsitzes oder das Land, in dem das Einkommen entsteht (die sogenannte „Quelle“). Die meisten von Spanien unterzeichneten Abkommen orientieren sich – mit gewissen Abweichungen – am OECD-Musterabkommen und folgen daher einer wiedererkennbaren Struktur mit eigenen Regeln für Gehälter, Renten, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Mieteinnahmen oder Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien. Ein Abkommen ersetzt nicht das spanische Recht, hat aber im Konfliktfall Vorrang: Sieht der Vertrag vor, dass eine Einkunft ausschließlich im Herkunftsland besteuert wird, darf die spanische Steuerbehörde (Agencia Estatal de Administración Tributaria, AEAT – das spanische Pendant zum Finanzamt) sie nicht zusätzlich in Spanien einfordern, und umgekehrt gilt dasselbe. Das eigentliche Problem ist meist nicht, dass es kein Abkommen gäbe, sondern dass der Steuerpflichtige – oder die spanische auszahlende Stelle – gar nicht weiß, dass er sich darauf berufen kann.

Die Ansässigkeitsbescheinigung: der Schlüssel zum Abkommen

Um von einem Abkommen zu profitieren, müssen Sie mit einem offiziellen Dokument nachweisen, wo sich Ihr steuerlicher Wohnsitz befindet. Dieses Dokument ist die Ansässigkeitsbescheinigung (certificado de residencia fiscal), ausgestellt von der Steuerbehörde Ihres Landes (nicht von Spanien), die bestätigt, dass Sie dort während eines bestimmten Zeitraums mit Ihrem Welteinkommen steuerpflichtig sind. Ohne dieses Dokument wendet die spanische Seite – sei es eine Bank, ein Arbeitgeber oder die AEAT selbst – standardmäßig den regulären Steuerabzug beziehungsweise die allgemeine Steuer an, ohne die Vergünstigungen des Abkommens, und die spätere Rückforderung dieses zu viel gezahlten Betrags erfordert ein Erstattungsverfahren, das sich über Monate hinziehen kann. Es empfiehlt sich, die Bescheinigung jedes Jahr bei der Steuerbehörde Ihres Herkunftslands zu beantragen und sie je nach Fall entweder demjenigen vorzulegen, der Sie in Spanien bezahlt (damit von Anfang an ein reduzierter Steuerabzug angewendet wird), oder direkt zusammen mit Ihrer Steuererklärung einzureichen – der spanischen Einkommensteuer (IRPF), wenn Sie in Spanien ansässig sind, oder der Einkommensteuer für Gebietsfremde (IRNR, in der Regel über das Formular Modelo 210 erklärt), wenn Sie es nicht sind.

Freistellungsmethode versus Anrechnungsmethode: die zwei Wege, um doppelte Besteuerung zu vermeiden

Reserviert das Abkommen eine Einkunft nicht ausschließlich einem einzigen Land, kommt einer von zwei Mechanismen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zum Tragen. Bei der Freistellungsmethode besteuert der Wohnsitzstaat die bereits im anderen Land versteuerte Einkunft schlicht nicht (oder befreit sie davon), berücksichtigt sie aber manchmal bei der Berechnung des Steuersatzes für Ihre übrigen Einkünfte. Die Anrechnungsmethode – auch Steuergutschrift oder „Abzug wegen internationaler Doppelbesteuerung“ genannt – funktioniert anders: Der Wohnsitzstaat bezieht diese Einkunft zwar in Ihre Bemessungsgrundlage ein, erlaubt Ihnen aber, die im Ausland bereits gezahlte Steuer von Ihrer Steuerschuld abzuziehen, begrenzt auf den Betrag, den Sie für dieselbe Einkunft in Spanien gezahlt hätten. Spanien wendet bei seinen Steueransässigen in der Einkommensteuer (IRPF) überwiegend die Anrechnungsmethode an: Sie erklären Ihr Welteinkommen und ziehen anschließend die bereits im Ausland entrichteten Steuern ab – stets mit dem Abkommen und den entsprechenden Nachweisen in der Hand. Welche Methode im jeweiligen Fall greift, entscheidet nicht der Steuerpflichtige, sondern das Abkommen selbst, Einkunft für Einkunft, weshalb es sich lohnt, es im Detail zu prüfen, bevor man etwas als selbstverständlich voraussetzt.

Bei Zythos Business unterstützen wir Selbstständige und kleine Unternehmen mit Gesellschaftern, Kunden oder Einkünften außerhalb Spaniens dabei, das jeweils anwendbare Abkommen zu bestimmen, die passende Ansässigkeitsbescheinigung zu beantragen und die richtige Methode – Freistellung oder Anrechnung – sowohl beim Steuerabzug als auch in der Jahreserklärung anzuwenden, damit keine Einkunft doppelt besteuert wird.

Diskussion

Es gibt 0 Kommentare.