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Beckham-Gesetz 2026: Der komplette Leitfaden für Expats in Spanien

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Wer nach Spanien zieht, um dort zu arbeiten, und dabei ein hohes Gehalt bezieht, hat wahrscheinlich schon vom „Beckham-Gesetz“ gehört. Dabei handelt es sich nicht um ein eigenständiges Gesetz, sondern um eine Sonderregelung nach Artikel 93 des spanischen Einkommensteuergesetzes (IRPF), die es bestimmten entsandten Arbeitnehmern erlaubt, deutlich günstiger besteuert zu werden als ein gewöhnlicher Steuerresident. Der informelle Name geht auf den Fußballer David Beckham zurück, der einer der ersten prominenten Fälle war, die diese Regelung bei seinem Wechsel zu Real Madrid in Anspruch nahmen. 2026 ist die Regelung weiterhin in Kraft, samt der Erweiterungen, die vor einigen Jahren durch das sogenannte „Startup-Gesetz“ eingeführt wurden und die Regelung unter anderem für digitale Nomaden geöffnet haben.

Welcher Steuervorteil sich dahinter verbirgt

Die Regelung erlaubt es Zuziehenden, ihr Arbeitseinkommen bis zu 600.000 Euro jährlich mit einem festen Satz von 24% zu versteuern, statt der progressiven Skala der regulären Einkommensteuer, die in den oberen Stufen je nach autonomer Region 45 bis 47% erreichen oder übersteigen kann. Für den Teil oberhalb dieser 600.000 Euro gilt ein höherer Satz. Ein weiterer wichtiger Vorteil: Während der Geltungsdauer der Regelung wird in Spanien nur das aus spanischen Quellen stammende Einkommen sowie die in Spanien ausgeübte Arbeitstätigkeit besteuert. Der Großteil ausländischer Einkünfte (Dividenden, Zinsen oder im Ausland erzielte Gewinne) bleibt von der spanischen Einkommensteuer ausgenommen – anders als bei einem gewöhnlichen Steuerresidenten, der sein weltweites Einkommen versteuern müsste. Auch bei der Vermögensteuer wird nur das in Spanien belegene Vermögen berücksichtigt, nicht das weltweite. Diese Vorteile gelten für das Jahr des Zuzugs sowie die fünf darauffolgenden Jahre – insgesamt also sechs Steuerjahre.

Die tatsächlichen Voraussetzungen

Es reicht nicht aus, Ausländer zu sein oder gut zu verdienen. Zentrale Voraussetzung ist, in den fünf Kalenderjahren vor dem Zuzug nicht in Spanien steuerlich ansässig gewesen zu sein (früher lag diese Frist bei zehn Jahren, sie wurde mit der Reform von 2023 verkürzt). Zudem muss der Umzug nach Spanien einen von der Norm anerkannten beruflichen Grund haben: einen Arbeitsvertrag mit einem spanischen oder ausländischen Unternehmen, eine Entsendung durch den Arbeitgeber, die Stellung als Geschäftsführer einer Gesellschaft (mit Einschränkungen bei vermögensverwaltenden Gesellschaften) oder die Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit beziehungsweise einer hochqualifizierten beruflichen Tätigkeit im Dienst zertifizierter Startups. Ebenfalls eingeschlossen sind Personen, die remote für einen ausländischen Arbeitgeber tätig sind – das typische Profil des „digitalen Nomaden“ –, sofern sie die spezifischen Voraussetzungen dieser Kategorie erfüllen, einschließlich der entsprechenden Aufenthaltserlaubnis. Die Option wird beim spanischen Finanzamt (Agencia Tributaria, AEAT) mittels Formular 149 beantragt, und die Frist ist knapp bemessen: in der Regel sechs Monate ab Beginn der Tätigkeit in Spanien oder ab Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung. Es lohnt sich daher, die Option bereits vor dem Umzug zu prüfen und nicht erst Monate später.

Wer von der Regelung ausgeschlossen ist

Die Regelung ist nicht für jeden Ausländer gedacht, der sich in Spanien niederlässt. Ausgeschlossen sind unter anderem Profisportler, für die eine eigene steuerliche Behandlung gilt. Ebenfalls nicht erfasst – abgesehen von den bereits genannten Ausnahmen für Startups und unternehmerische Tätigkeiten – sind Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ohne Anbindung an ein Unternehmen aufnehmen (Autónomos, also im RETA, dem spanischen Sondersystem für Selbstständige, registrierte Personen). Und selbstverständlich fallen auch diejenigen heraus, die in den letzten fünf Jahren bereits in Spanien steuerlich ansässig waren, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Bevor man sich auf eine bestimmte Zahl verlässt, sollte der konkrete Einzelfall geprüft werden, denn schon kleine Details im Vertrag, in der Gesellschaftsform oder in der Wohnsitzhistorie können das Ergebnis verändern.

Bei Zythos Business begleiten wir täglich Selbstständige und kleine Unternehmen mit ausländischen Gesellschaftern, Kunden oder Investoren, und wir wissen, dass das spanische Steuersystem von außen betrachtet oft undurchsichtig wirkt. Wenn Sie einen Umzug nach Spanien planen, internationale Talente einstellen möchten oder einfach klären wollen, welche Regelung für Sie infrage kommt, prüfen wir gerne Ihre konkrete Situation und helfen Ihnen, auf Basis von Fakten statt Vermutungen zu entscheiden.

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