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Innergemeinschaftliche Mehrwertsteuer: EU-Handel ohne böse Überraschungen (ROI, Modell 349 und Reverse-Charge)

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Sobald ein kleines oder mittleres Unternehmen oder ein Selbstständiger beginnt, mit Kunden und Lieferanten aus anderen EU-Ländern zu handeln, funktioniert die Mehrwertsteuer nicht mehr wie im Inlandsgeschäft. Dabei kommen drei Elemente ins Spiel, die man genau verstehen sollte – um bei einer Steuerprüfung nicht überrascht zu werden oder, noch häufiger, um die Mehrwertsteuer nicht aus Unwissenheit doppelt zu zahlen: das Register der innergemeinschaftlichen Unternehmer (ROI), das Reverse-Charge-Verfahren mit der entsprechenden Selbstveranlagung der Steuer, und das Formular Modell 349. Schauen wir uns das Schritt für Schritt an.

Das ROI: der erste Schritt, bevor Sie in die EU fakturieren

Das ROI ist ein Melderegister der spanischen Steuerbehörde (Agencia Tributaria), in das man sich eintragen muss, bevor man regelmäßig innergemeinschaftliche Geschäfte tätigt. Ohne diese Anmeldung erscheint die spanische Steuernummer (NIF) im VIES-System (VAT Information Exchange System) nicht als gültig – und genau dort prüft der ausländische Lieferant oder Kunde, ob er ohne Mehrwertsteuer fakturieren darf. Die Anmeldung erfolgt über das Formular Modell 036, mit Ankreuzen des entsprechenden Feldes für innergemeinschaftliche Operationen, und in der Regel dauert es einige Tage, bis die Finanzverwaltung den Antrag bearbeitet und die USt-IdNr. (NIF-IVA) in VIES freischaltet. Ein häufiger Fehler: Man beginnt bereits, in der EU einzukaufen, und stellt erst bei Wareneingang fest, dass der Lieferant die Mehrwertsteuer seines Landes berechnet hat, weil die spanische Steuernummer noch nicht als gültig hinterlegt war – in diesem Fall muss eine berichtigte Rechnung eingefordert werden, und bis dahin ist diese ausländische Mehrwertsteuer in Spanien nicht abzugsfähig. Die praktische Empfehlung ist einfach: Wer vorhat, mit der EU zu handeln, sollte die ROI-Anmeldung rechtzeitig vor dem ersten Geschäft beantragen und die eigene Steuernummer im VIES-Register prüfen, bevor er einem neuen EU-Kunden eine Rechnung stellt.

Reverse-Charge-Verfahren und Selbstveranlagung: warum auf der Einkaufsrechnung keine Mehrwertsteuer steht

Bei einem innergemeinschaftlichen Erwerb von Waren zwischen Unternehmern stellt der Lieferant aus einem anderen EU-Land seine Rechnung ohne Mehrwertsteuer aus (im Ursprungsland steuerbefreit), und der spanische Käufer muss die Mehrwertsteuer, die in Spanien anfallen würde, selbst veranlagen – so, als würde er selbst verkaufen. Das ist das Reverse-Charge-Verfahren: Nicht der Rechnungssteller, sondern der Empfänger führt die Steuer ab. In der Praxis bucht der einkaufende Selbstständige oder das Unternehmen gleichzeitig die Vorsteuer und die Umsatzsteuer in gleicher Höhe und zum spanischen Steuersatz, der für das jeweilige Gut oder die Dienstleistung gilt. Besteht ein voller Vorsteuerabzug, ist der Effekt liquiditätsneutral: Beide Beträge werden gebucht und gleichen sich gegenseitig aus. Der typische Fehler von Unternehmen, die gerade erst innerhalb der EU zu exportieren oder importieren beginnen, ist es, diese Rechnungen wie eine normale Vorsteuer zu behandeln, ohne die Selbstveranlagung abzubilden, oder sie schlicht nicht zu erklären, weil „auf der Rechnung ja keine Mehrwertsteuer steht“. Beides führt zu Unstimmigkeiten im Modell 303 und kann Anfragen der Finanzverwaltung nach sich ziehen, denn die Agencia Tributaria gleicht diese Geschäfte mit den Informationen ab, die sie von anderen Ländern erhält.

Modell 349: die Meldung, die jede Unstimmigkeit aufdeckt

Das Modell 349 ist eine reine Informationsmeldung (es fällt keine Steuerschuld an), in der alle innergemeinschaftlichen Lieferungen und Erwerbe von Waren und Dienstleistungen aufgeführt werden – jeweils mit der USt-IdNr. des Kunden oder Lieferanten. Die Häufigkeit der Abgabe richtet sich nach dem Umsatzvolumen: monatlich, vierteljährlich oder bei sehr geringen Beträgen sogar jährlich, und man sollte aufmerksam bleiben, denn dieser Meldezeitraum ändert sich, sobald im Laufe des Jahres bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Die im Modell 349 gemeldeten Daten werden über das VIES-System mit den Angaben abgeglichen, die die Steuerbehörden der anderen Mitgliedstaaten übermitteln, sodass jede Abweichung zwischen dem, was der ausländische Lieferant meldet, und dem, was der spanische Käufer erklärt, meist in einer Anfrage der Finanzverwaltung endet. Die typischsten Fehler: das Modell 349 nicht abzugeben, weil „das Modell 303 den Vorgang ja schon erfasst“ (es handelt sich um unabhängige, sich ergänzende Meldungen), die Art des Vorgangs falsch einzuordnen (Lieferung, Erwerb, Dienstleistung), oder den Meldezeitraum zwischen dem Quartal der buchhalterischen Entstehung und dem Quartal der tatsächlichen Abgabe zu verwechseln.

Die innergemeinschaftliche Mehrwertsteuer ist kein Hexenwerk, sobald man den Mechanismus verstanden hat – wer jedoch improvisiert, wird mit Verzugszinsen und Anfragen der Finanzverwaltung bestraft. Bei Zythos Business begleiten wir Selbstständige und Unternehmen von der ersten ROI-Anmeldung bis zur koordinierten Abgabe der Modelle 303 und 349 und prüfen, dass jede innergemeinschaftliche Rechnung korrekt eingeordnet und selbst veranlagt wird, bevor daraus ein Problem mit der Finanzverwaltung wird.

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