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Digital-Nomaden-Visum in Spanien und das ‚Beckham-Gesetz‘: Steuerleitfaden für Ausländer

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Jedes Jahr entscheiden sich mehr ausländische Fachkräfte, sich in Spanien niederzulassen, ohne dabei ihre Anstellung oder ihren Kundenstamm im Ausland aufzugeben. Um diesem Profil einen rechtlichen Rahmen zu geben, verabschiedete Spanien 2023 das Startup-Gesetz (Ley 28/2022), mit dem das Digital-Nomaden-Visum eingeführt wurde. Gleichzeitig öffnete es diesen Arbeitnehmern den Zugang zu einer besonderen Steuerregelung, die im Volksmund als „Beckham-Gesetz“ bekannt ist (benannt nach dem Fußballer, der von einer früheren Fassung der Regelung profitierte). Auch 2026 bleibt diese Kombination für viele Ausländer der vorteilhafteste Weg, in Spanien zu leben und dabei weniger Steuern zu zahlen als ein gewöhnlicher steuerlicher Resident.

Was das Digital-Nomaden-Visum voraussetzt

Das Digital-Nomaden-Visum ermöglicht den Aufenthalt in Spanien, während man für Unternehmen oder Kunden mit Sitz außerhalb des Landes arbeitet. Es handelt sich nicht um ein getarntes Touristenvisum: Es verlangt den Nachweis einer stabilen Arbeits- oder Geschäftsbeziehung mit ausländischen Unternehmen und begrenzt den Anteil der Einkünfte, die spanischen Kunden in Rechnung gestellt werden dürfen (die Regelung soll sicherstellen, dass der Großteil der wirtschaftlichen Tätigkeit des Antragstellers weiterhin außerhalb Spaniens generiert wird). Ebenfalls verlangt wird der Nachweis einer beruflichen Qualifikation – Hochschulabschluss oder einschlägige Berufserfahrung –, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie, im Fall eines Angestelltenverhältnisses, dass das Arbeitgeberunternehmen bereits eine gewisse Mindestzeit besteht. Der Antrag wird bei den Ausländerbehörden oder beim spanischen Konsulat im Herkunftsland gestellt und berechtigt nach Erteilung zur NIE (Número de Identidad de Extranjero), dem Dokument, mit dem jeder Nicht-Spanier steuerlich gegenüber der Finanzbehörde (AEAT) und der übrigen spanischen Verwaltung identifiziert wird.

Die Sonderbesteuerung: Was das „Beckham-Gesetz“ wirklich bedeutet

Wer nach Spanien zieht und hier mehr als die Hälfte des Jahres ansässig ist, wird in der Regel zum steuerlichen Residenten und muss sein Welteinkommen im Rahmen der spanischen Einkommensteuer (IRPF) mit progressiven Sätzen versteuern, die bei hohen Einkommen erheblich ausfallen können. Die Sonderregelung für entsandte Arbeitnehmer – umgangssprachlich „Beckham-Gesetz“ genannt – erlaubt es denjenigen, die die Voraussetzungen erfüllen, mehrere Jahre lang so besteuert zu werden, als wären sie steuerlich nicht ansässig: ein fester Steuersatz, deutlich niedriger als die progressive IRPF-Skala für hohe Einkommen, der nur auf die in Spanien erzielten Einkünfte angewendet wird, ohne dass Vermögen oder im Ausland erzielte Einkünfte deklariert werden müssen (mit gewissen Nuancen). Das Startup-Gesetz erweiterte den Zugang zu dieser Regelung auf Digital-Nomaden selbst, auf Gesellschafter von Startups sowie auf Remote-Arbeitnehmer – eine Gruppe, die zuvor praktisch ausgeschlossen war. Es handelt sich nicht um eine automatische Regelung: Sie muss ausdrücklich innerhalb einer bestimmten Frist ab Aufnahme der Tätigkeit bei der AEAT beantragt werden, und es lohnt sich, im Einzelfall zu prüfen, ob sie gegenüber der regulären Besteuerung wirklich vorteilhaft ist – besonders wenn im Herkunftsland Einkünfte oder Investitionen bestehen.

Vereinbarkeit mit Remote-Arbeit für ausländische Unternehmen

Einer der Punkte, die am meisten Fragen aufwerfen, ist, ob sich das Digital-Nomaden-Visum, die Sonderbesteuerung und ein Arbeitsverhältnis mit einem Unternehmen ohne Präsenz in Spanien miteinander vereinbaren lassen. Die generelle Antwort lautet Ja: Genau dafür ist das Visum gedacht, und die Sonderregelung setzt nicht voraus, dass der Arbeitgeber spanisch ist. Allerdings sollte man die persönliche Besteuerung nicht mit den Pflichten des ausländischen Unternehmens verwechseln: Je nachdem, wie die Beziehung strukturiert ist (Arbeitsvertrag, freiberufliche Zusammenarbeit oder in Rechnung gestellte Dienstleistungen), kann es notwendig sein, sich beim RETA anzumelden (Régimen Especial de Trabajadores Autónomos, die spanische Sozialversicherung für Selbstständige) oder die Sozialversicherung anders zu regeln, falls ein Koordinierungsabkommen zwischen den Ländern besteht. Eine vorherige Analyse erspart böse Überraschungen: unbeabsichtigt den Status als gleichgestellter Nicht-Resident zu verlieren, spanischen Kunden versehentlich über die erlaubte Grenze hinaus Rechnungen zu stellen, oder ungewollt eine Betriebsstätte für das ausländische Unternehmen zu begründen, sind häufige und nachträglich teure Fehler.

Bei Zythos Business begleiten wir Selbstständige und kleine Unternehmen – auch Zuwanderer aus dem Ausland – dabei zu verstehen, welche Regelung für sie gilt, und die Vorgaben der AEAT ohne böse Überraschungen zu erfüllen. Wenn Sie erwägen, sich als digitaler Nomade in Spanien niederzulassen, oder bereits hier tätig sind und prüfen möchten, ob sich ein Regimewechsel lohnt, sollten Sie dies in Ruhe und mit den konkreten Zahlen vor Augen angehen, bevor Sie eine Entscheidung treffen, die mehrere Steuerjahre beeinflussen kann.

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