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Steuerkalender für den Sommer: Diese Erklärungen darf Ihr Unternehmen im Juli und August 2026 nicht verpassen

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Für viele Selbstständige und kleine Unternehmen bedeutet der Sommer vor allem eines: einen Gang zurückschalten. Im Kalender der Steuerbehörden bleibt der Juli jedoch einer der anspruchsvollsten Monate des Jahres – der Abschluss des zweiten Quartals fällt mit der Jahresabrechnung mehrerer Steuern für das Vorjahr zusammen. Wer darauf vertraut, dass „im Sommer auch das Finanzamt Pause macht“, riskiert nach dem Urlaub einen Zuschlag, der sich leicht hätte vermeiden lassen.

Welche Erklärungen in Juli und August anstehen

Wie zu jedem Quartalsabschluss sind in den ersten Julitagen die Umsatzsteuer-Voranmeldung sowie die Lohnsteuer-Anmeldung für Löhne und freiberufliche Honorare fällig, dazu kommt gegebenenfalls die Meldung für Mieteinkünfte aus Gewerbeobjekten. Im selben Zeitraum stehen außerdem die Jahresmeldungen für das Vorjahr an: die Umsatzsteuer-Jahreserklärung (von der allerdings viele Kleinunternehmer oder Betriebe mit geringem Umsatz befreit sein können) sowie die Jahresmeldung der einbehaltenen Lohn- und Kapitalertragsteuer. Kapitalgesellschaften müssen zudem die Körperschaftsteuer-Vorauszahlung für dieses Quartal im Blick behalten. Wer per Lastschrift zahlt, hat oft eine etwas kürzere Frist als bei Zahlung per Überweisung oder ohne Einzugsermächtigung – ein Grund, das Ganze nicht auf den letzten Drücker zu schieben.

Der August dagegen ist eher ein Übergangsmonat: Es kommen keine neuen Quartalspflichten hinzu, ein „erklärungsfreier“ Monat gegenüber dem Finanzamt ist er deshalb aber nicht. Fristen für Einsprüche, die Beantwortung von Anfragen, elektronische Zustellungen und bereits laufende Verfahren laufen ganz normal weiter – von punktuellen Ausnahmen abgesehen, die man im Einzelfall prüfen sollte. Viele Steuerkanzleien nutzen den August zudem, um die Unterlagen des zweiten Quartals abzuschließen und sich für einen aufgeräumten September zu wappnen.

Was das für Ihr Unternehmen bedeutet

Für Selbstständige und kleine Unternehmen ergeben sich daraus ganz konkrete To-dos. Erstens: Vor dem Urlaub prüfen, ob Ihr Betrieb zur Abgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung verpflichtet ist oder ob Sie aufgrund Ihrer Besteuerungsform oder Ihres Umsatzvolumens in diesem Jahr befreit sind – eine überflüssige Abgabe schadet nicht, eine vergessene Pflichtabgabe zieht dagegen schnell eine Nachfrage des Finanzamts nach sich. Zweitens: Wer über eine Kapitalgesellschaft abrechnet, sollte mit dem Steuerberater klären, ob sich die Vorauszahlung nach dem Regelverfahren oder nach der tatsächlichen Bemessungsgrundlage besser rechnet – der Liquiditätsunterschied kann spürbar sein, wenn sich das Geschäft gegenüber dem Vorjahr verändert hat. Drittens: Lastschriften rechtzeitig mit ausreichender Deckung versehen – ein Konto ohne genügend Guthaben am Fälligkeitstag verursacht dieselben Probleme wie eine verspätete Abgabe.

Der Juli eignet sich zudem gut für eine Halbjahresbilanz: Vorsteuer und Umsatzsteuer abgleichen, prüfen, ob die einbehaltene Lohn- und Honorarsteuer mit den gemeldeten Beträgen übereinstimmt, und kontrollieren, ob die Gehaltsabrechnungen des Zeitraums korrekt verbucht sind. Eine Unstimmigkeit im Juli zu entdecken, ist zeitlich wie finanziell deutlich günstiger, als sie erst bei der Abrechnung des vierten Quartals oder – schlimmer noch – bei einer späteren Prüfung des Finanzamts festzustellen. Verspätungszuschläge bei freiwilliger Nacherklärung fallen spürbar niedriger aus als bei einer Aufforderung durch die Behörde – der Spielraum liegt also immer darin, selbst aktiv zu werden, bevor das Finanzamt es tut.

Vorausschauend planen: die beste Steuerstrategie

Weder Juli noch August müssen Monate voller steuerlicher Überraschungen sein, wenn die Buchhaltung das ganze Jahr über laufend gepflegt wird. Der Schlüssel liegt nicht darin, sich jeden Stichtag einzuprägen, sondern Buchhaltung und Umsatzsteuervoranmeldungen fortlaufend aktuell zu halten, damit jede Abgabe zur reinen Formsache wird statt zum Wettlauf gegen die Zeit. Genau dabei begleiten wir bei Zythos Business Selbstständige und kleine Unternehmen: Wir prüfen im Voraus, welche Erklärungen zu welchem Abschluss anstehen, berechnen die Vorauszahlungen nach dem Verfahren, das am besten zur tatsächlichen Geschäftsentwicklung passt, und sorgen dafür, dass keine Frist vom Gedächtnis eines Einzelnen abhängt – damit der Sommer, auch steuerlich, eine ruhige Zeit bleibt.

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