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Modelo 720: Die Auslandsvermögenserklärung, die jeder Expat in Spanien kennen sollte

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Wer als Ausländer in Spanien lebt, arbeitet oder investiert, hat oft noch Bankkonten, Kapitalanlagen oder Immobilien im Heimatland oder in einem Drittstaat. Viele Expats merken erst spät, dass die spanische Steuerbehörde AEAT (Agencia Estatal de Administración Tributaria) von steuerlich in Spanien Ansässigen wissen will, welches Vermögen sie im Ausland besitzen. Diese Pflicht läuft über das Modelo 720, die Informationserklärung über Vermögenswerte und Rechte im Ausland. Wer sie von Anfang an richtig versteht, erspart sich unnötigen Ärger.

Was ist das Modelo 720 und wer muss es abgeben?

Das Modelo 720 ist keine Steuer – für die Abgabe fällt nichts zu zahlen an. Es handelt sich um eine reine Informationserklärung, mit der die AEAT von steuerlich in Spanien ansässigen Personen verlangt, ihr Vermögen außerhalb Spaniens offenzulegen. Die Pflicht betrifft jede Person mit steuerlichem Wohnsitz in Spanien, unabhängig von der Staatsangehörigkeit und unabhängig davon, ob bereits eine NIE (Número de Identidad de Extranjero, die spanische Ausländer-Identifikationsnummer) vorliegt oder gerade beantragt wird. Wichtig: Der steuerliche Wohnsitz hängt nicht vom Visum ab, sondern von Kriterien wie einem Aufenthalt von mehr als 183 Tagen pro Jahr in Spanien oder dem Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen im Land. Viele digitale Nomaden und Selbstständige, die beim RETA (dem spanischen Sondersystem der Sozialversicherung für Selbstständige) angemeldet sind, werden unbemerkt zu Steuerinländern – und damit potenziell abgabepflichtig für dieses Formular.

Die drei Vermögenskategorien und die 50.000-Euro-Schwelle

Das Modelo 720 gliedert das Auslandsvermögen in drei unabhängige Kategorien: Konten bei Finanzinstituten (Giro-, Spar- und Termineinlagen); Wertpapiere, Rechte, Lebens- oder Invaliditätsversicherungen sowie im Ausland verwaltete oder hinterlegte Kapitalerträge (Aktien, Investmentfonds, Pensionspläne, in manchen Fällen auch Kryptowährungen); und Immobilien sowie Rechte an Immobilien außerhalb Spaniens. Die Meldepflicht entsteht für jede Kategorie getrennt, sobald der Gesamtwert der Vermögenswerte dieser Kategorie 50.000 Euro übersteigt. Wird diese Schwelle in keiner der drei Gruppen erreicht, muss nichts gemeldet werden. Und nach der erstmaligen Abgabe ist in den Folgejahren nur dann erneut zu melden, wenn der Wert einer Kategorie gegenüber der letzten Erklärung um mehr als 20.000 Euro steigt oder ein zuvor gemeldeter Vermögenswert wegfällt. Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, man müsse die Erklärung jedes Jahr komplett neu abgeben – tatsächlich wird in der Regel nur das aktualisiert, was sich relevant verändert hat.

Sanktionen nach dem EuGH-Urteil und die Märzfrist

Jahrelang galt das Modelo 720 als eine der gefürchtetsten Meldepflichten Europas, denn das ursprüngliche Sanktionssystem ahndete jede Auslassung oder Verspätung mit sehr hohen Festbeträgen pro nicht gemeldetem Datenpunkt – zudem konnte ein nicht gemeldeter Vermögenswert als nicht gerechtfertigter Vermögenszuwachs eingestuft werden, zurechenbar sogar bereits verjährten Steuerjahren und mit zusätzlichen Zuschlägen belegt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass diese Regelung gegen EU-Recht verstößt, weil sie im Vergleich zu anderen rein innerstaatlichen Informationserklärungen unverhältnismäßig war. Spanien musste daraufhin das Sanktionssystem reformieren. Seither werden Verstöße gegen das Modelo 720 nach der allgemeinen Abgabenordnung (Ley General Tributaria) geahndet, also nach Kriterien, die eher mit denen anderer Informationserklärungen vergleichbar sind – auch wenn ein Verstoß weiterhin reale Konsequenzen hat und man sich nicht zu sicher fühlen sollte. Die Frist für die Abgabe des Modelo 720 läuft vom 1. Januar bis zum 31. März und bezieht sich auf den Vermögensstand zum 31. Dezember des Vorjahres. Wer erst im Laufe eines Jahres steuerlich in Spanien ansässig wird, sollte dies für seine erste fällige Erklärung im Blick behalten.

Bei Zythos Business begleiten wir Selbstständige und kleine Unternehmen – viele davon Ausländer, die gerade ihr steuerliches Leben in Spanien beginnen – dabei, solche Pflichten rechtzeitig zu ordnen, bevor sie zum Problem werden: Wir prüfen, ob das Modelo 720 abzugeben ist, berechnen die Schwellenwerte jeder Kategorie korrekt und stimmen alles mit dem Rest Ihrer spanischen Steuersituation ab, damit der Umzug oder die Investition in Spanien ein entspannter Prozess bleibt und kein bürokratischer Hindernislauf wird.

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